§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung des Vereins Bremervörder Kultur- und Heimatkreis e.V. (folgend Verein genannt) ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beitragserhebung
Die auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Beträge werden zum 01.01. des Jahres festgelegt, nach Änderung der Beitragsordnung beginnend im Folgejahr des Beschlusses.
§ 3 Beiträge
Die Beitragshöhe beträgt pro Jahr für den Mitgliedsstatus
◦ als einzelne Person 15 €
◦ als Ehepaar oder Paar einer eingetragenen Lebensgemeinschaft bzw. Paar einer festen Wohngemeinschaft 25 €
§ 4 Mitgliedsstatus
Der Mitgliedsstatus wird mit dem Beitritt zum Verein festgelegt. Änderungen des Mitgliedsstatus sind dem Vorstand zeitnah nach Eintreten des Ereignisses schriftlich (brieflich oder per Email) zu melden.
§ 5 Zahlung des Mitgliedsbeitrags
Der Mitgliedsbeitrag wird regulär durch SEPA-Lastschrift im März eines jeden Jahres von dem Girokonto abgebucht, das dem Verein im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft bekannt ist.
Änderungen der Kontoverbindung sind dem Vorstand zeitnah nach dem Eintritt der Änderung schriftlich (brieflich) zu melden. Eine aktualisierte, gültige Einzugsermächtigung ist beizufügen. Für den Rückläufer einer nicht vom Verein verschuldeten, erfolglosen Beitragsabbuchung wird eine Gebühr von 3 € erhoben.
Mitglieder, die ausnahmsweise nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge unaufgefordert bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen werden Mahngebühren von 3 € pro Mahnung erhoben.
§ 6 Beginn der Mitgliedschaft / Mitgliedsbeitrag
Das Datum des Vereinseintritts wird, nachdem der Antrag dem Vorstand vorliegt, vom Vorstand festgelegt. Das Eingangsdatum des Antrages dient dabei der zeitlichen Orientierung.
Bei Vereinseintritt bis einschließlich 30.06. ist der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe fällig. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., werden 50% des Mitgliedsbeitrags berechnet. Wenn der Eintrittstermin nach dem regulären Termin des SEPA-Lastschrifteinzugs liegt, erfolgt der erste Einzug zeitnah zum Eintrittstermin.
§ 7 Vereinskonto
Institut: Sparkasse Rotenburg Osterholz
BIC: BRLADE21ROB
IBAN: DE83 2415 1235 0000 1153 11
Überweisungen des Mitgliedsbeitrags auf andere Konten des Vereins sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 8 Vereinsaustritt
Unabhängig vom Grund des Vereinsaustritts (Kündigung, Tod, Ausschluss) besteht die Beitragspflicht bis zum Ende des laufenden Jahres. Anteilige Rückerstattungen erfolgen nicht.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 27.März 2024 beschlossen und ist, auch bei künftigen Änderungen, mit sofortiger Wirkung gültig.